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Voraussetzungen für die Inanspruchnahme unserer Leistung:
- Ein ärztliches/amtsärztliches Attest zur Notwendigkeit der ambulanten Wohnbetreuung.
- Ambulant Betreutes Wohnen ist Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gemäß §§ 53 ff SGB XII.
Entscheidung über den Umfang der Leistung:
- Findet beim individuellen Hilfeplangespräch, an dem verschiedene fachkundige Personen teilnehmen, statt.
- In diesem Gespräch wird sowohl grundsätzlich über die geeignete Wohnform
als auch einzelfallbezogen über den Umfang der Leistungen entschieden.
- An dem Hilfeplangespräch nehmen der/die Antragsteller/in und der/die gesetzliche Betreuer/in teil.
- Auf Wunsch besteht hier die Möglichkeit der Hinzuziehung einer weiteren Vertrauensperson.
- Nach Fertigstellung des individuellen Hilfeplans durch unsere Mitarbeiter wird dieser an den LVR weitergereicht.
Dann wird über den durch uns und den Klienten ermittelten Umfang des Hilfebedarfs entschieden.
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