Was ambulant betreutes Wohnen leisten kann:
  • Konkrete Hilfe bei einem Auszug aus einer stationären Einrichtung
  • Möglichkeit des eigenständigen Lebens in den „Eigenen Vier Wänden“ statt in einer
    stationären Wohnform (die Verantwortung für die eigene Wohnung bleibt beim Klienten)
Ambulante Wohnbetreuung ein Beitrag zu:
  • mehr Selbstständigkeit
  • mehr Selbstbestimmtheit
  • mehr Selbstbewusstsein durch das eigenständige Leben in der eigenen Wohnung
Umfang der ambulanten Wohnbetreuung:
  • Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf
  • Dieser wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung ermittelt
  • Die angebotene Hilfeleistung findet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen insbesondere
    nach §§ 53 ff SGB XII –statt

Weitere Leistungen die wir anbieten:

  • Eingliederungshilfe für junge Erwachsene gemäß SGB VIII