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Was ambulant betreutes Wohnen leisten kann:
- Konkrete Hilfe bei einem Auszug aus einer stationären Einrichtung
- Möglichkeit des eigenständigen Lebens in den „Eigenen Vier Wänden“ statt in einer
stationären Wohnform (die Verantwortung für die eigene Wohnung bleibt beim Klienten)
Ambulante Wohnbetreuung ein Beitrag zu:
- mehr Selbstständigkeit
- mehr Selbstbestimmtheit
- mehr Selbstbewusstsein durch das eigenständige Leben in der eigenen Wohnung
Umfang der ambulanten Wohnbetreuung:
- Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf
- Dieser wird im Hilfeplanverfahren gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung ermittelt
- Die angebotene Hilfeleistung findet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen insbesondere
nach §§ 53 ff SGB XII statt
Weitere Leistungen die wir anbieten:
- Eingliederungshilfe für junge Erwachsene gemäß SGB VIII
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